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23.12.2015
Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer müssen als Arbeitslohn versteuert werden, wenn sie Entlohnungscharakter haben und für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft geleistet werden. Kein Arbeitslohn liegt hingegen vor, wenn ein...weiter
19.04.2012
Übernimmt ein Arbeitgeber Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, sind diese vom Arbeitnehmer (Auszubildenden) nicht als Arbeitslohn (geldwerter Vorteil) zu versteuern, wenn die...weiter
13.06.2008
Übernimmt der Arbeitgeber für einen leitenden Angestellten dessen Mitgliedsbeiträge an einen Wirtschaftsclub, liegt darin kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Voraussetzung dazu ist aber, dass die Mitgliedschaft im eigenbetrieblichen Interesse des...weiter
19.04.2012
Vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers sind kein Arbeitslohn (geldwerter Vorteil), wenn die Kostenübernahme überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Ein derartiger...weiter
30.04.2015
Übernimmt ein Arbeitgeber die Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium seines Arbeitnehmers, verspricht er sich davon in der Regel einen Mehrwert für seinen Betrieb und möchte vom neu erworbenen Know-how seiner Arbeitskraft profitieren. Da...weiter
01.01.2017
Im Personalwesen wird häufig unterschieden zwischen Arbeitnehmern, die man an das Unternehmen binden will und entsprechend mit Fortbildungsmaßnahmen fördert, und Arbeitnehmern, die sich zwar ebenfalls fortbilden sollen, aber gerne auf eigene Kosten....weiter
15.09.2009
Übernimmt ein Arbeitgeber die Aufwendungen für berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmern, führt dies nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn sie im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen....weiter
28.01.2014
Vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gewährte Vorteile sind in der Regel als Arbeitslohn zu versteuern. Ausnahmsweise sind sie dann nicht bei der Lohnsteuer zu berücksichtigen, wenn sie bei Würdigung aller Umstände aus ganz überwiegendem...weiter
15.12.2008
Übernimmt der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt. Dies hat der...weiter
20.02.2013
Kosten einer Betriebsveranstaltung können steuerpflichtiger Arbeitslohn sein, wenn sie die Freigrenze von 110 € (einschließlich USt) pro Arbeitnehmer übersteigen. Arbeitslohn liegt dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber zwar die Arbeitnehmer durch...weiter
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